Gemengelage

Gemengelage
Ge|mẹn|ge|la|ge 〈f. 19; Landw.〉 zersplitterte bzw. zerstreute Lage der zu einem landwirtschaftl. Betrieb gehörigen Grundstücke

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Ge|mẹn|ge|la|ge, die:
1. (Landwirtsch.) verstreut liegende Feld- u. Waldstücke eines Grundbesitzes, die infolgedessen nur mit Schwierigkeiten zu bewirtschaften sind, wobei es zwangsläufig zu gegenseitigen Abhängigkeiten der Anrainer kommt.
2. (bildungsspr.) [zu einem bestimmten Zeitpunkt vorliegendes] Zusammentreffen von sonst eher unzusammenhängenden Zuständen, Gegebenheiten:
Ü eine gefährliche G. aus Angst und Überheblichkeit.

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Gemengelage,
 
Flurzustand, bei dem die zu einem Hof gehörenden Grundstücke in vielen Parzellen innerhalb einer Feldmark verstreut liegen, woraus Nachteile für die Bewirtschaftung und gegenseitige Abhängigkeiten erwachsen (Flurzwang). Die Gemengelage wird durch Flurbereinigung aufgehoben.

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Ge|mẹn|ge|la|ge, Gemenglage, die (Landw.): verstreut liegende Feld- u. Waldstücke eines Grundbesitzes, die infolgedessen nur mit Schwierigkeiten zu bewirtschaften sind, wobei es zwangsläufig zu gegenseitigen Abhängigkeiten der Anrainer kommt: Ü Für viele Zeitgenossen ist Microsoft keine Firma, sondern eine riesige Gemengelage mit Bill Gates als Häuptling (Zeit 26. 5. 95, 78); Den tiefen Verdruss haben die Rechtsparteien mit fremdenfeindlichen Parolen auf ihre Mühlen geleitet. Aus dieser sozial und politisch gefährlichen G. ist am Ende die Welle neonazistischer Gewalt erwachsen (MM 7. 12. 92, 2).

Universal-Lexikon. 2012.

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